...Ist folgendes zu beachten:
Bitte informiere Dich über die kantonalen Gesetze.
Im Kanton Solothurn wird eine Rassenliste geführt. Das heisst , wer sich einen auf der Liste aufgeführten Hund halten will, muss sich unbedingt VORHER informieren und ein Bewilligung einholen.Den vorher angeschaften Hund verliert man sonst, oder der Hund wird von den Behörden eingezogen. Mischlinge welche diesen Rassen angehören sind generell nicht erlaubt !
Wird dem zuwider gehandelt, muss der Hund entweder ausserkantonal umplaziert werden, oder er wird enteignet.
Hier die Unterlagen dazu:
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz)
Gesuch zur Haltebewilligung eines Listen-Hundes
Weitere Informatioen beim Bevet
Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass es heisst - Augen auf beim Hundekauf. Von Hundekäufen aus dem Internet mit unklarer Herkunft, aus irgendwelchen Kofferräumen oder von Parkplätzen ist generell abzuraten.
Jeder Hund wird in der CH über den implantierten Chip registriert bei Amicus. Der Chip ist obligatorisch vorgeschrieben. Via diese Registrierung wird der Hund vom Züchter auf den Besitzer übertragen und die Wohn-Gemeinde ruft hierüber auch die Daten für die Hundesteuer und Registrierung ab.
Für irgendwelche Fragen zu einer geplanten Hundeanschaffung könnt Ihr uns über die Kontakte anschreiben.